Informationen zu COVID-19

Die verpflichtende, anlasslose Testpflicht wird ausgesetzt. An zwei Tagen in der Woche können an Schulen freiwillige Testung durchgeführt werden. Auf Wunsch kann ein dritter zusätzlicher Test pro Woche ausgegeben werden für eine freiwillige Testung zu Hause am Sonntagabend beziehungsweise am Montag vor dem Unterrichtsbeginn. Die 3G Regel für schulexterne Personen (zum Beispiel Eltern) für die Teilnahme an Gremiensitzungen, Elternversammlungen, Elterngesprächen und weiteren terminierten Vor-Ort-Besuchen sowie bei der Teilnahme an schulischen Veranstaltungen ist aufgehoben. Die Erziehungsberechtigten der Mittelstufenschüler*innen informieren die Klassenleitung bitte schriftlich oder per Mail – gelten für den Zeitraum bis zum Schuljahresende – ob ihre Tochter/ihr Sohn an den freiwilligen Testungen teilnimmt. Erziehungsberechtigte der Oberstufenschüler*innen beziehungsweise volljähriger Schüler*innen informieren Frau Depenbrock schriftlich oder per Mail.

Die Maskenpflicht fällt ab dem 1. April in allen Schulen und Jahrgangsstufen weg. Seitens der Schulleitung wird dringend empfohlen, eine Maske weiterhin konsequent im Schulgebäude zu tragen. Sofern möglich soll auch der Mindestabstand weiterhin eingehalten werden.

Regelungen zur Krankmeldung Ihres Kindes

Liebe Eltern,

bitte melden Sie bei Krankheit Ihre Kinder bis 08:00 Uhr am Morgen des ersten Krankheitstages auf dem Anrufbeantworter Tel. 40 91 00 60. Wir bitten um besondere Beachtung der Umgangsweise mit Atemwegserkrankungen aus der Senatsverwaltung Berlin unter dem Link:

Infografik – Wenn mein Kind krank wird

Gute Besserung!