Privatschulen wollen Land verklagenVorwurf: Seit Jahren zu geringe Zuschüsse gezahlt - Zehn Millionen Euro NachforderungVon Christa Beckmann Berlins Privatschulen bereiten eine Klage gegen das Land vor. Sie beschuldigen den Senat, den freien Schulen jahrelang wissentlich zu wenig Zuschüsse gezahlt zu haben. Sollten die Schulen vor Gericht Recht bekommen, müsste Berlin etwa zehn Millionen Euro nachzahlen. «Ein Skandal sondergleichen», kommentiert Detlef Hardorp von den Freien Waldorfschulen das Vorgehen des Senats. Die Finanzverwaltung habe gesetzwidrig «Berechnungen getürkt», um weniger zahlen zu müssen. Mittlerweile sind alle großen Privatschulträger wie die evangelische und katholische Kirche, die privaten Kant- und die Waldorfschulen dabei, die Kanzlei Geulen & Klinger mit der Vertretung ihrer Interessen zu beauftragen. Bisher erhalten die Schulen 97 Prozent der vergleichbaren Personalkosten an staatlichen Schulen. Berechnungsgrundlage dafür sind laut Berliner Privatschulgesetz «die für die Veranschlagung im Haushaltsplan zugrunde zu legenden Beträge für Vergütungen und Löhne entsprechender Lehrer und schulischer Mitarbeiter». Der Vorwurf der Privaten: Die Finanzverwaltung habe bewusst um etwa fünf Prozent zu geringe Durchschnittssätze für die Berechnung zugrunde gelegt. Bei den staatlichen Schulen sei das Defizit zum Jahresende ausgeglichen worden, bei den freien Schulen nicht. «Strukturelle Unterfinanzierung» heißt der Geldspar-Trick, zu dem sich die Senatsfinanzverwaltung in einem Schreiben vom März 2001 selbst bekannt hat. Die Anweisung zum Runterrechnen ist bereits 1999 gegeben worden und «fällt in die Ära der damaligen Finanzsenatorin Annette Fugmann-Heesing beziehungsweise ihres Nachfolgers Peter Kurth», sagt der Sprecher der Senatsfinanzverwaltung, Claus Guggenberger. Zuvor waren die Personalausgaben erstmals nach realistischen Sätzen berechnet worden, was ihr Aufstocken um 570 Millionen Mark zur Folge gehabt hätte. So hatte das Land bis dato mit einem zu geringen Durchschnittsalter der Lehrerschaft gerechnet. Auf Grund der leeren Kassen habe das Land aber nur 200 Millionen draufpacken können, argumentiert Guggenberger. Einen Rechtsverstoß sieht die Finanzverwaltung in diesem Vorgehen nicht. «Dem Land obliegt es, im Rahmen seiner Haushaltsverantwortung selbst zu entscheiden, in welcher Weise die Vorgaben zur Ermittlung der Personalausgabensätze zustande kommen», sagt Guggenberger. Diese Auffassung sei auch in einem Rechtsstreit des Landes mit dem Canisius-Kolleg von Gerichten bestätigt worden. Die Senatsschulverwaltung fühlt sich ebenso unschuldig. «Wir stützen uns bei den Zuschussberechnungen auf die Angaben der Finanzverwaltung», sagt Sprecherin Rita Hermanns. Berliner Morgenpost, vom: 04.12.2002
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