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Auslaufmodell Klassenfahrt

Gerichtsurteil: Lehrer dürfen Reisekosten nicht mehr privat bezahlen - Senat will Etat nicht erhöhen

Von Florentine Anders

Klassenfahrten werden für viele Schüler künftig ausfallen. Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichtes vom vergangenen Herbst müssten die Reisekosten für angestellte Lehrer vom Arbeitgeber voll finanziert werden, heißt es in einem Rundschreiben der Senatsschulverwaltung, das in diesen Tagen den Schulen zugeht. Eigentlich sollte das Urteil dafür sorgen, Klassenfahrten für Lehrer attraktiver zumachen. Doch in Berlin wirkt es genau gegenteilig: Die bislang gängige Praxis, dass die Lehrer das Geld für die Fahrten und Übernachtungen aus eigener Tasche zahlen, um die Klassenreisen trotz leerer Kassen zu ermöglichen, ist künftig rechtswidrig.

Ein angestellter Lehrer in Sachsen hatte auf Erstattung der Reisekosten geklagt und Recht bekommen. Die logische Folge wäre, den Etat für die Reisen zu erhöhen. Nicht so in Berlin. "Aufgrund der schwierigen Finanzlage werden für Schülerfahrten in diesem Jahr sicherlich nicht mehr Mittel zur Verfügung stehen als 2003", schreibt die Senatsverwaltung. Doch bereits jetzt reichen die Mittel nur für einen rein symbolischen Beitrag.

In der deutsch-französischen Sophie-Scholl-Europaschule gehören Austauschreisen ins Ausland zum Unterrichtskonzept. "Bisher erhalten die Lehrer eine Entschädigung von 17,50 Euro pro Fahrt", erläutert der stellvertretende Direktor Alexander Scharsich. Selbst wenn die verbeamteten Lehrer voll auf diesen Beitrag verzichten würden (was nach dem Urteil möglich wäre), könnten damit nicht alle Reisen der angestellten Lehrer finanziert werden.

Auch in der Emanuel-Lasker-Oberschule in Friedrichshain könnten die Austauschfahrten nach England und Skireisen (anfallende Kosten pro Lehrer: 400 Euro) wegfallen, sagt der Leiter Thomas Herold. Ein Drittel der Lehrkräfte der Realschule ist angestellt. Die musikbetonte Humboldthain-Grundschule in Mitte bangt um ihre geplanten Chorfahrten. Auch dort kann der Angestellte nicht einfach durch einen Beamten ausgetauscht werden.

Die Kosten auf die Eltern umzulegen, sei unzulässig, belehrt die Senatsverwaltung vorsorglich die Schulen. Lediglich Fördervereine der Eltern dürften Zuschüsse zu den Dienstreisekosten an die Schule zahlen. "Die Gemeinnützigkeit der Fördervereine könnte aber aberkannt werden", warnt Ilse Schaad von der GEW. In Berlin sind 5000 der 32 000 Lehrer angestellt. "Wir müssen damit rechnen, dass die Gerichte auch in den anhängigen Klagen der verbeamteten Lehrer ähnlich entscheiden", sagt Schaad. Das würde wohl das Aus für alle Klassenfahrten bedeuten.

Berliner Morgenpost, vom: 24.03.2004
URL: http://morgenpost.berlin1.de/archiv2004/040324/berlin/story667865.html