Wortprotokoll
Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Sport

3. Sitzung 14. März 2002
Beginn : 13.05 Uhr
Ende : 16.30 Uhr
Vorsitz : Abg. Borgis (CDU), zeitweise Frau Abg. Dr. Barth (PDS)

Dr. Sieber (Erzbischöfliches Ordinariat): in der Ausschusssitzung

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich bin Schulrat im Erzbistum Berlin und dort vor allem auch mit den Verwaltungsangelegenheiten unserer Schulen beschäftigt. Ich möchte aber hier nicht ausschließlich für unsere Schulen sprechen, sondern ich denke, alle Schulen in freier Trägerschaft haben in Berlin zurzeit ein gemeinsames Problem. - Als Physiker weiß ich eigentlich, dass immer dort die größten Kontroversen auftreten, wo man Begriffe von vornherein nicht genau festlegt. Wir sprechen heute hier über Ersatzschulen in freier Trägerschaft. Das heißt, wir bieten die Möglichkeit, bei uns die Schulpflicht zu erfüllen, wofür sonst das Land geradezustehen hat. Wir sind Schulen, deren Fächerkanon mit der öffentlichen Schule vergleichbar ist. Wir sind Schulen, deren Genehmigung durch das Grundgesetz und durch das Berliner Privatschulgesetz geregelt wird. Eine Präzisierung dieser Regelung findet man dann in der Zweiten Durchführungsverordnung. Ich habe Ihnen den entsprechenden Artikel 7 Abs. 4 aus dem Grundgesetz und die Passagen aus dem Privatschulgesetz bzw. aus der zweiten Durchführungsverordnung auch noch einmal als Kopie hier austeilen lassen, weil es darum geht, dass darin steht, dass Schulen in freier Trägerschaft nicht wesentlich hinter den Ausstattungen öffentlicher Schulen zurückstehen dürfen. Dies bedeutet: Der Maßstab für die Genehmigung einer Ersatzschule ist jeweils die Ausstattung, die das Land für seine Schulen geschaffen hat. Insofern ist hier auch der Vergleich mit anderen Bundesländern immer in Frage zu stellen, denn wenn wir in der Hamburger Hauptschule den Lehrer 27 1/2 Stunden unterrichten lassen und in Berlin 26 1/2 Stunden, wenn Hamburg durchschnittlich 30 Wochenstunden unterrichtet, in Berlin sind es 34 Stunden, dann ist eben der Personalaufwand in Berlin deutlich höher, und damit sind auch die Kosten in Berlin höher. Und an diesen Kosten, an dieser Ausstattung werden wir gemessen. Wenn wir eine Hauptschule betreiben, dann nützt es uns nichts, was Hamburg dann auch immer hat. Die Verwaltung, wenn sie unsere Schule genehmigt, fragt nicht danach, ob wir den Standard von Hamburg erfüllen, sondern fragt danach, ob wir den Standard von Berlin erfüllen. Insofern können wir uns auch immer nur erst einmal und in erster Linie an der jeweiligen Schule des Genehmigungslandes orientieren. Das andere -Pater Mertes hat es schon angedeutet -: Es gibt ja diesen Vorbehalt, dass man doch bei unseren Schulen, besonders bei denen in kirchlicher Trägerschaft, Bekenntnisse mit öffentlichen Mitteln finanzieren würde. Ich möchte aber hier explizit noch einmal darauf hinweisen, die Vertreter der Schulverwaltung können Ihnen das bestätigen, dass wir bei unseren Abrechnungen mit dem Land Berlin -wenn wir also die Zuschüsse für die Ersatzschulen abrechnen - jede einzelne Religionsunterrichtsstunde herausrechnen. Das heißt, wir bringen sie gegenüber dem Land nicht in Anrechnung. Religionsunterricht wird durch die Ersatzschulfinanzierung nicht finanziert, sondern nur das Angebot der normalen Unterrichtsfächer, wie jede andere Schule sie auch anbieten muss.

In letzter Zeit wird zunehmend auch in der Diskussion angeführt: Wenn die Schulen in freier Trägerschaft bis 1992 mit 90 % der vergleichbaren Personalkosten ausgekommen sind, dann müssen sie das ja auch heute wieder können, denn wir haben ja nichts anderes vor, als von 97 % der vergleichbaren Personalkosten auf 90 % hinabzugehen. Nun ist das mit den Prozenten so eine Sache, Prozente sind ja Verhältniszahlen. Und 90 % von 70000Euro - damit kann ich einen Lehrer ein Jahr lang ganz gut finanzieren. Mit 90% von 1Euro kann ich noch keine Stunde drüben am Gropius -Bau parken. Also 90% sagen zunächst einmal gar nichts, wenn wir nicht sagen, worauf sich diese Prozentzahl eigentlich bezieht. Dazu habe ich Ihnen in der Vorlage, die ich gebeten habe auszuteilen, einmal einen Zuschussbescheid aus dem Jahre 1991, der damals so an die Evangelische Kirche ergangen ist, in einer Liste aufgestellt. Wer die Zahlen anzweifeln möchte: Der Originalbescheid liegt hier auch vor. Die erste Spalte enthält die Aussagen, wie die Finanzierung 1991 für die Schulen war. In der zweiten Spalte haben Sie nun die Berechnung, wie ein entsprechender Bescheid heute aussehen würde. Und zwar habe ich die Zahlen von 1992 genommen, denn sicher hat sich inzwischen vieles geändert. Die Zusammensetzung von BAT II und BAT III an den Schulen hat sich geändert, die Tarife haben sich geändert, die Schüler -Lehrer -Relationen sind andere geworden, all das macht einen Vergleich sehr unübersichtlich. Deswegen ist hier die Schüler -Lehrer -Relation, die Zusammensetzung geblieben, wie es ist. Die Kosten -Schulleiter, Vorklassen usw. - sind in der zweiten Spalte identisch mit der ersten Spalte. Was passiert ist, ist das, was man durch Verwaltungsentscheid für dieses Jahr gemacht hat: Die Reinigungskosten wurden auf 25% reduziert, und die Vertretungspauschale -Herr Hardorp hat schon darauf hingewiesen - ist schon seit mehreren Jahren weggefallen. Wenn wir nun von der so gebildeten Summe in der zweiten Spalte die 97% bilden, dann sehen Sie, dass wir hierbei schon um knapp 1,4% unter dem Anspruch von 1991 liegen. Das heißt: Bezogen auf die vergleichbaren Kosten im Land, sind wir heute schon unter diesen 90%, die es damals gegeben hat und die damals Anspruch für uns waren. Die dritte Spalte führt dann nur noch aus, was im Jahre 2006 -wenn die Sparmaßnahmen der Koalition durchkommen - passiert. Dann liegen wir um 9,7% unter dem Zuschuss von 1991 und insgesamt bei 81,26% der vergleichbaren Personalkosten von 1991. Also wenn das Ziel der Koalitionsvereinbarung war, auf den Stand von 1990 zurückzukommen, dann haben Sie dieses Sparziel bereits erreicht. Insofern ist alles, was darüber hinausgeht, natürlich nur etwas, was durch die Träger nicht mehr aufzufangen ist. Meine Vorredner haben dazu schon einiges gesagt, und ich denke auch, es ist nicht nur so, dass die Träger, die keine große Kirche im Hintergrund haben, dies nicht mehr auffangen können.

Es geht den Kirchen doch nicht anders. Wir dürfen eins bei der ganzen Diskussion bitte nicht vergessen. Die Kirchensteuer ist proportional der Steuer, die das Land einnimmt. Wenn die Steuern und die Einnahmen im Land zurückgehen, geht die Kirchensteuer auch zurück. Das ist eine zusammenhängende Automatik. Woher sollen heute die zusätzlichen Mittel kommen? Um das aufzufangen, bleibt nur der Weg, der angedeutet wurde, wir gehen über die Schulgelderhöhung, mit der Konsequenz, wir werden das, was uns heute vorgeworfen wird, "Schule für die Besserverdienenden". Genau das wollen wir nicht sein. Das wollen die katholischen Schulen in der gesamten Bundesrepublik nicht sein, denn wir sind eines der wenigen Bistümer überhaupt in ganz Deutschland, die heute Schulgeld nehmen. Es versteht sich eigentlich von unserem Schulverständnis als selbstverständlich, dass wir offen sind und kein Schulgeld erheben. Aber genau das kann unser Bistum nicht und konnte es auch in der Vergangenheit nicht. Und deswegen erheben wir Schulgeld.

Noch etwas zu dem, was diese Assoziation zur Bürgergesellschaft hat. Herr Goetze hat vorhin darauf hingewiesen: Die Analogie zu der Frage der Kitaübernahme. Aber ich denke, das Bild, was man nach außen gibt, ist eigentlich noch schlimmer. Denn hier bei den Schulen in freier Trägerschaft hat man einen grundgesetzlich garantierten Bestand dieser Schulen. Diese Schulen soll es lt. Grundgesetz geben, und sie sollen möglich sein, und das Land hat sie zu unterstützen. Ähnliche Fixierung gibt es natürlich für die übernahme von Kitas nicht. Wenn sich dann in einer solchen grundgesetzlich garantierten Frage das Land als kein verlässlicher Partner erweist, wie wird es dann erst bei den Kitas sein? Glauben Sie, dass jemand dann mit Vehemenz dazu übergeht, eine Kita zu übernehmen und sich in eine unsichere und vielleicht für ihn ruinöse Zukunft zu begeben? Ich kann mir das kaum vorstellen und denke, dieser Widerspruch müsste auch noch einmal geklärt werden. - Danke schön!