"Auf Grund der Erklärung der Teilnehmerstaaten des Warschauer Paktes
und des Beschlusses der Volkskammer beschließt der Ministerrat der
Deutschen Demokratischen Republik:
Die Erhaltung des Friedens erfordert, dem Treiben der westdeutschen
Revanchisten und Militaristen einen Riegel vorzuschieben und durch den
Abschluss eines deutschen Friedensvertrages den Weg zu öffnen für
die Sicherung des Friedens und die Wiedergeburt Deutschlands als friedliebender,
antiimperialistischer, neutraler Staat. Der Standpunkt der Bonner Regierung,
der Zweite Weltkrieg sei noch nicht zu Ende, kommt der Forderung gleich
auf Freiheit für militaristische Provokationen und Bürgerkriegsmaßnahmen.
Diese imperialistische Politik, die unter der Maske des Antikommunismus
geführt wird, ist die Fortsetzung der aggressiven Ziele des faschistischen
deutschen Imperialismus zur Zeit des Dritten Reiches. Aus der Niederlage
Hitler-Deutschlands im Zweiten Weltkrieg hat die Bonner Regierung die Schlussfolgerung
gezogen, dass die räuberische Politik des deutschen Monopolkapitals
und seiner Hitlergeneräle noch einmal versucht werden soll, indem
auf eine deutsche nationalstaatliche Politik verzichtet und Westdeutschland
in einen NATO-Staat, in einen Satellitenstaat der Vereinigten Staaten,
verwandelt wurde.
Diese neuerliche Bedrohung des deutschen Volkes und der europäischen
Völker durch den deutschen Militarismus konnte zu einer akuten Gefahr
werden, weil in der westdeutschen Bundesrepublik und in der Frontstadt
West-Berlin die grundlegenden Bestimmungen des Potsdamer Abkommens über
die Ausmerzung des Militarismus und Nazismus fortlaufend gebrochen worden
sind.
In Westdeutschland ist eine Verschärfung der Revanchepolitik mit
sich steigernden Gebietsforderungen gegenüber der Deutschen Demokratischen
Republik und den Nachbarstaaten Deutschlands erfolgt, die in enger Verbindung
steht mit der beschleunigten Aufrüstung und Atombewaffnung der westdeutschen
Bundeswehr. Es wird eine systematische Bürgerkriegsvorbereitung durch
die Adenauer-Regierung gegenüber der Deutschen Demokratischen Republik
betrieben. Bürger der Deutschen Demokratischen Republik, die Westdeutschland
besuchen, sind in zunehmendem Maße terroristischen Verfolgungen ausgesetzt.
Von westdeutschen und Westberliner Agentenzentralen wird eine systematische
Abwerbung von Bürgern der Deutschen Demokratischen Republik und ein
regelrechter Menschenhandel organisiert.
Wie aus offiziellen Regierungsdokumenten und aus der Grundsatzerklärung
der Parteiführung der CDU/CSU zu entnehmen ist, hat diese aggressive
Politik und Störtätigkeit das Ziel, ganz Deutschland in den westlichen
Militärblock der NATO einzugliedern und die militaristische Herrschaft
in der Bundesrepublik auch auf die Deutsche Demokratische Republik auszudehnen.
Die westlichen Militaristen wollen durch alle möglichen betrügerischen
Manöver, wie z. B. "freie Wahlen", ihre Militärbasis zunächst
bis zur Oder ausdehnen, um dann den großen Krieg zu beginnen.
Die westdeutschen Revanchisten und Militaristen missbrauchen die Friedenspolitik
der Sowjetunion und der Staaten des Warschauer Paktes in der Deutschland-Frage,
um durch feindliche Hetze, durch Abwerbung und Diversionstätigkeit
nicht nur der Deutschen Demokratischen Republik, sondern auch anderen Staaten
des sozialistischen Lagers Schaden zuzufügen.
Aus all diesen Gründen beschließt der Ministerrat der Deutschen
Demokratischen Republik in Übereinstimmung mit dem Beschluss des Politischen
Beratenden Ausschusses der Staaten des Warschauer Vertrages zur Sicherung
des europäischen Friedens, zum Schutze der Deutschen Demokratischen
Republik und im Interesse der Sicherheit der Staaten des sozialistischen
Lagers folgende Maßnahmen:
Zur Unterbindung der feindlichen Tätigkeit der revanchistischen
und militaristischen Kräfte Westdeutschlands und West-Berlins wird
eine solche Kontrolle an den Grenzen der Deutschen Demokratischen Republik
einschließlich der Grenze zu den Westsektoren von Groß-Berlin
eingeführt, wie sie an den Grenzen jedes souveränen Staates üblich
ist. Es ist an den Westberliner Grenzen eine verlässliche Bewachung
und eine wirksame Kontrolle zu gewährleisten, um der Wühltätigkeit
den Weg zu verlegen. Diese Grenzen dürfen von Bürgern der Deutschen
Demokratischen Republik nur noch mit besonderer Genehmigung passiert werden.
Solange West-Berlin nicht in eine entmilitarisierte neutrale Freie Stadt
verwandelt ist, bedürfen Bürger der Hauptstadt der Deutschen
Demokratischen Republik für das Überschreiten der Grenzen nach
West-Berlin einer besonderen Bescheinigung.
Der Besuch von friedlichen Bürgern West-Berlins in der Hauptstadt
der Deutschen Demokratischen Republik (das demokratische Berlin) ist unter
Vorlage des Westberliner Personalausweises möglich. Revanchepolitikern
und Agenten des westdeutschen Militarismus ist das Betreten der Hauptstadt
der DDR (demokratisches Berlin) nicht erlaubt. Für den Besuch von
Bürgern der westdeutschen Bundesrepublik im demokratischen Berlin
bleiben die bisherigen Kontrollbestimmungen in Kraft. Die Einreise von
Bürgern anderer Staaten in die Hauptstadt der Deutschen Demokratischen
Republik wird von diesen Bestimmungen nicht berührt.
Für Reisen von Bürgern West-Berlins über die Verbindungswege
der Deutschen Demokratischen Republik gelten die bisherigen Bestimmungen.
Für den Transitverkehr zwischen West-Berlin und Westdeutschland
durch die Deutsche Demokratische Republik wird an den bisherigen Bestimmungen
durch diesen Beschluss nichts geändert.
Der Minister des Innern, der Minister für Verkehrswesen und der
Oberbürgermeister von Groß-Berlin werden beauftragt, die notwendigen
Ausführungsbestimmungen zu erlassen.
Dieser Beschluss über Maßnahmen zur Sicherung des Friedens,
zum Schutze der Deutschen Demokratischen Republik, insbesondere ihrer Hauptstadt
Berlin, und zur Gewährleistung der Sicherheit anderer sozialistischer
Staaten bleibt bis zum Abschluss eines deutschen Friedensvertrages in Kraft."